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Bestattung des Verstorbenen und Begleitung der Hinterbliebenen

Der Verlust eines Menschen ist schmerzhaft und begleitet uns für lange Zeit. Dennoch ist es wichtig, dass nach dem Tod wichtige Aufgaben erledigt werden. Bei diesen Verpflichtungen unterstützt Sie unser Beerdigungsinstitut Gebr. Hirschelmann in Schleswig.

Nach dem Trauerfall ist die Art der Bestattung eine wichtige Angelegenheit, die geklärt werden muss. Wir bieten verschiedene Bestattungsarten an, um dem letzten Wunsch gerecht zu werden.

Folgende Möglichkeiten der Bestattung führen wir durch:

  • Erdbestattung
    Erdbestattung
  • Feuerbestattung
    Feuerbestattung
  • Seebestattung
    Seebestattung
  • Waldbestattung
    Waldbestattung

Selbstverständlich sind auch Sonderwünsche bei uns möglich. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wenn Sie die gewünschte Bestattungsart nicht aufgelistet finden. Unser kompetentes Fachpersonal berät Sie umfassend zu allen Bestattungsarten. Des Weiteren unterstützen wir Sie bei:

Wir gestalten die Trauerfeier ganz individuell, da die Wünsche des Verstorbenen an seinen letzten Weg im Vordergrund stehen. Ist der letzte Wunsch des Verstorbenen nicht bekannt, wird die Bestattung individuell nach den Vorstellungen der Angehörigen geplant. Bei uns ist nichts unmöglich!

Erfahrene Bestatter mit dem richtigen Feingefühl

Seit 112 Jahren ist unser Bestattungsunternehmen für die Hinterbliebenen ein zuverlässiger Ansprechpartner und organisiert seither würdevolle Trauerfeiern. Aber unser Familienbetrieb ist mehr als nur ein Bestattungsinstitut, denn wir geben die Leidenschaft für das Handwerk des Bestatters an wissbegierige Auszubildende weiter. In unseren Unternehmen Bestattungshaus Jürgensen und Gebr. Hirschelmann haben die Lehrlinge die Möglichkeit, den Beruf zu erlernen.

Doch uns zeichnet noch mehr aus: Da niemand in diesen schweren Zeiten allein sein möchte, kümmern wir uns sehr intensiv und menschlich um die Angehörigen. Auch in finanziellen Fragen bekommen Sie bei uns immer passende Lösungen, denn das Finanzielle sollte einem angemessenen Abschied nicht übergeordnet werden!

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